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Geschrieben von - Stefan Schausten -
on - 7. Juni 2020 -
Abgelegt in - Gesellschaft -
schuldnerverzeichnis schufaeintrag schufaeinträge schufa vorzeitig löschen -
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Die Schufa macht alle 3 Monate ein Update und greift dabei auf das Schuldnerverzeichnis bei Gericht. Einträge die nachträglich von Amtswegen gelöscht werden, müssen auch in der Schufa gelöscht werden. Die Schufa kann nicht sagen, sie hätte andere Speicherfristen als das Gericht.
Folgende Einträge kann man Problemlos löschen lassen.
Leider ist die vorzeitige Löschung in der Schufa nur möglich, wenn es sich um Einträge im Schuldnerverzeichnis handelt die vom Gerichtsvollzieher eingetragen sind.
Die Speicherfrist beträgt im Schuldnerverzeichnis 3 Jahre nach Erledigung der Sache und wird dann automatisch gelöscht. Der Staat hat aber kein wirtschaftliches Interesse an dem Eintrag und gibt die Möglichkeit den erledigten Eintrag im Schuldnerverzeichnis auch vorzeitig löschen zu lassen.
Zur Löschung müsst ihr lediglich die Quittung der Zahlung an den Gerichtsvollzieher oder des Gläubiger + Bestätigung des Gläubiger an folgende Adresse senden.
Dann wird der Eintrag im Schuldnerverzeichnis kostenlos gelöscht das kann bis zu 14 Tagen dauern. Welches Mahngericht für euch zuständig ist, ist vom Bundesland abhängig und erfahrt ihr hier www.mahngerichte.de . Ob euer Eintrag im Schuldnerverzeichnis steht erfahrt ihr unter www.vollstreckungsportal.de
Da sich die Schufa in diesem Fall der Informationsquelle des Schuldnerverzeichnis bedient ist auch die vorzeitige Löschung ein muss.
Eventuell sollte man mal darüber nachdenken ! Eine Petition zu verfassen, die darauf abzielt die Schufa an die Staatliche Vorgehensweise anzupassen, damit es möglich wäre auch erledigte Sachen die von Inkasso-Diensten in der Schufa eingetragen wurden, sofort löschen zu lassen.
Die Schufa hat ein wirtschaftliches Interesse an negativ Einträgen, denn wenn die Schufa nur eine reine Informationsquelle für bestehende Verträge wie Kredite oder Handyverträge wäre, dann wäre die Schufa nicht mehr so interessant für Unternehmen.
Welche Auswirkungen ein negativ Eintrag auf die Bevölkerung hat, das zeigt sich daran, das Vermietungen, Energielieferung und Telekommunikation für den einzelnen ausgeschlossen werden können oder nur Teuer erworben werden können. Viele sind der Meinung, dann hätte der betroffene eben seine Schuld zahlen sollen, dann würde er keinen negativen Eintrag haben, das ist zwar Richtig aber in vielen Lagen im Leben kommt man irgendwann dahin wo man eigentlich nicht hin wollte. Durch Scheidung, Krankheit und Arbeitslosigkeit weil ein Unternehmen plötzlich Insolvent ist. Es gibt unzählige Varianten im Leben einfach mal abzustürzen. Das hat mit Überschuldung im herkömmlichen Sinn nichts zu tun. Das Perverse im Leben ist diese Hau drauf Gesellschaft. So lange es jemanden Gut geht, so lange erkennt er nicht die Gefahr die auf ihn lauert.
Seit 2012 gilt die Regelung, dass bei einer Schuldensumme von 2.000 Euro ebenfalls eine sofortige Löschung beantragt werden kann. Voraussetzungen sind, dass:
a) die Schulden innerhalb von sechs Wochen nach Eintragung beglichen wurden,
b) es sich nicht um eine titulierte Forderung, wie eine Zwangsvollstreckung oder eidesstattliche Versicherung, handelt und
c) die Bestätigung des Gläubigers vorliegt.
Wenn der Gläubiger seine Zustimmung gibt, denn der Gläubiger hat in der Regel kein wirtschaftliches Interesse an einem negativ Eintrag und keine Nachteile dadurch. Man sollte mit dem Gläubiger nach Erledigung der Sache Kontakt aufnehmen und höflich fragen, ob er nicht einer vorzeitigen Löschung der erledigten Sache Zustimmt.
Sollte ein falsch gespeicherter SCHUFA Eintrag oder Bonitätsmerkmal in der Auskunft eingetragen sein, hat man das Recht auf eine sofortige Löschung. Solche Falscheinträge können zum Beispiel veraltete Adressdaten, falsche oder bereits beglichene Forderungen, gelöschte Konten oder Ähnliches sein.
Ist ein Erledigungsvermerk Positiv oder Negativ
Unternehmen wie Banken oder Inkassounternehmen verkaufen dem Schuldner immer wieder, der Erledigungsvermerk sei ein positiver Eintrag in der Schufa. Denn dieser Vermerk zeige, das man doch seine Schulden bezahlt hätte. Das könnte man so stehen lassen, wenn da nicht der Score beeinträchtigt würde und einen positiven Score verhindern würde. Der negative Erledigungsvermerk verhindert einen aufsteigenden Score in der 3 Monatlichen (Quartal) Berechnung.
Auzug aus dem Wikipedia.org
Bei der SCHUFA werden Informationen nur eine bestimmte Zeit gespeichert. Die Speicherfrist sind wie folgt:
Nach 12 Monaten auf den Tag genau:
Anfragen für Finanzprodukte (werden aber nach 10 Tagen nicht mehr weitergegeben)
Nach 3 Jahren auf den Tag genau:
Abgezahlte Kredite (nach dem Jahr der Rückzahlung)
Kreditkartenkonten (nach Beendigung der Geschäftsbeziehung)
Eidesstattliche Versicherungen, Haftbefehle zu eidesstattlichen Versicherungen, Angaben nach § 882c Abs. 1 Nr. 1–3 ZPO (bei Nachweis der Löschung vom Gericht auch früher)
Abweisung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens oder Einstellung des Verfahrens mangels Masse
Versagung der Restschuldbefreiung
Nach 3 vollen Kalenderjahren (mit Ablauf des 31.12 des dritten Kalenderjahres):
Informationen zu fälligen Forderungen (4 Jahre, wenn die Angelegenheit nicht geregelt ist)
Erteilung der Restschuldbefreiung
Aufhebung eines Verbraucherinsolvenzverfahren
Nach 6 vollen Jahren:
Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahren
Nach 10 Jahren auf den Tag genau:
Ankündigung einer Restschuldbefreiung (oder bei Erteilung sowie Versagung der Restschuldbefreiung)
Daten, die sich auf Kundenkonten, wie zum Beispiel Girokonto oder Telekommunikationskonten beziehen, werden direkt nach der Auflösung des Kontos gelöscht.
Die SCHUFA bietet seit einigen Jahren eine Ausnahmeregelung für kleine Forderungen an, dabei müssen folgende vier Punkte erfüllt sein:
Die Forderung wurde erstmals nach dem 1. Juli 2012 gemeldet
Der Betrag der Forderung ist kleiner als 2.000 Euro
Die Forderung wurde innerhalb von 6 Wochen beglichen (wurde an die SCHUFA übermittelt)
Es war keine titulierte Forderung (Vollstreckungsbescheid)
Ein beschleunigtes Löschen von Daten ist außerdem möglich bei einem Eintrag in das Schuldnerverzeichnis nach § 882c Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ZPO. Dabei muss eine Kopie des Löschbescheids per Einschreiben mit Rückschein von dem Schuldner an die SCHUFA gesendet werden (nach eidesstattlicher Versicherung ratsam, da ansonsten die eigene Bonität nahezu null ist).[7]
Um falsche oder veraltete Daten löschen zu lassen, ist es möglich sich an die zuständige Geschäftsstelle oder das Verbraucherservicezentrum zu wenden. Zudem wird von Verbraucherschützern empfohlen sich an den Vertragspartner zu wenden, der den Eintrag gemeldet hat, wie zum Beispiel die Bank. Sollte sich die Schufa weigern die Daten zu löschen oder zu korrigieren, kann zum Einen der Ombudsmann der Schufa als Schlichter oder ein Anwalt eingeschaltet werden. Der Ombudsmann führt eine neutrale Prüfung durch und entscheidet im Anschluss mit einem Schiedsspruch.[8]